Bisher zählen in der EU vor allem Fasern und Samen als landwirtschaftliche Hanferzeugnisse. Die Kommission will das ändern: Im Vorschlag zur Agrarpolitik (GAP) ab 2027 soll die ganze Hanfpflanze als Agrarprodukt gelten, auch Blüten und Blätter. Das klingt nach einem Durchbruch. Es ist aber ein Entwurf, kein geltendes Recht.
Was die Kommission vorschlägt
Nach dem Vorschlag der Kommission vom Juli 2025 für die Jahre 2027 bis 2034 würden Blüten, Blätter und andere Pflanzenteile ausdrücklich zu den Agrarerzeugnissen zählen. Landwirt:innen könnten so rechtlich sicherer produzieren und vermarkten. Die Berichte nennen außerdem:
- Angebaut werden dürfen nur Sorten aus dem EU Sortenkatalog, mit zertifiziertem Saatgut.
- Importe von Saatgut und Fasern bräuchten einen Nachweis von höchstens 0,3 % THC.
- Das Betäubungsmittelrecht bliebe unberührt. Medizinische und wissenschaftliche Nutzung wären weiter streng kontrolliert.
Der Streitpunkt: 0,3 % oder 0,5 %?
Die Kommission hält laut Berichten an 0,3 % THC fest. Ein Ausschuss des Parlaments hat sich Berichten zufolge für höhere Werte ausgesprochen, genannt wird 0,5 %. Heiße Sommer können Pflanzen über die Grenze treiben, dann droht die Vernichtung der Ernte. Tschechien und die Schweiz erlauben bereits bis zu 1 %. Welche Zahl am Ende gilt, entscheiden Parlament und Rat. Dazu habe ich keinen abschließenden Beschluss gefunden.



