Ein positives EFSA Gutachten klingt schnell nach grüner Ampel für CBD. Das neue Votum ist enger: Es bewertet einen einzelnen Inhaltsstoff für ein klar umrissenes Nahrungsergänzungsmittel. Eine EU Zulassung für CBD Produkte ist damit noch nicht erteilt.
Was positiv bewertet wurde
Im September 2026 beurteilte das EFSA Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene synthetisch hergestelltes Cannabidiol. Der Stoff muss mindestens 98 Prozent rein sein und soll ausschließlich in MCT Öl gelöst als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Vorgesehen sind höchstens 2 mg am Tag. Die Zielgruppe sind Erwachsene über 25 Jahren. Für Schwangere und Stillende ist das Produkt nicht vorgesehen. Für Menschen, die Medikamente einnehmen, konnte die EFSA die Sicherheit nicht feststellen.
Die Behörde bewertete das Produkt unter diesen Bedingungen als sicher. Grundlage war unter anderem eine 90 Tage Studie an Ratten. Dabei war die Leber das empfindlichste Organ. Wegen fehlender Daten, darunter zur Fortpflanzungs und Entwicklungstoxizität, wandte die EFSA einen Unsicherheitsfaktor von 400 an. Das Gutachten ist also keine allgemeine Empfehlung zur Einnahme von CBD.
Warum 2 mg nicht für jedes CBD Produkt gelten
Im Februar 2026 veröffentlichte die EFSA bereits einen vorläufigen sicheren Aufnahmewert von rund 2 mg CBD täglich für einen Erwachsenen mit 70 kg Körpergewicht. Auch dieser Wert berücksichtigt erhebliche Datenlücken und gilt im Kontext der Bewertung von CBD als neuartigem Lebensmittel. Er ist keine pauschale Freigabe oder Dosierungsangabe für frei verkäufliche Öle.



