Wer in Europa unterwegs ist, merkt schnell: Cannabis ist nicht gleich Cannabis. Es gibt keine einheitliche EU-Regelung, jedes Land entscheidet selbst, wie es mit Besitz, Anbau und Abgabe umgeht. Der Überblick zeigt, wie fünf Länder das 2026 geregelt haben und wo die Unterschiede liegen. Er ist keine Rechtsberatung und kein Aufruf zum Konsum.
Warum es keine EU-weite Regel gibt
Die Drogenpolitik liegt weitgehend bei den Mitgliedstaaten. Auf EU-Ebene gibt es lediglich Rahmenvorgaben zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenhandels. Wie ein Land mit Besitz und Anbau für den Eigenbedarf umgeht, entscheidet es selbst. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich: Was in einem Land straffrei ist, kann im Nachbarland eine Straftat sein.
Die Rechtslage im Überblick
| Land | Besitz (Erwachsene) | Eigenanbau | Abgabe |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 25 g unterwegs, 50 g zu Hause | bis zu 3 Pflanzen | Anbauvereinigungen (max. 500 Mitglieder), kein freier Verkauf |
| Niederlande | 5 g pro Kauf im Coffeeshop (geduldet) | gesetzlich nicht erlaubt | Coffeeshops, Modellversuch in 10 Gemeinden |
| Tschechien | 25 g unterwegs, 100 g zu Hause | bis zu 3 Pflanzen | kein legaler Verkauf |
| Malta | 7 g | bis zu 4 Pflanzen | lizenzierte Vereine (max. 500 Mitglieder) |
| Luxemburg | Konsum und Besitz im privaten Rahmen | bis zu 4 Pflanzen pro Haushalt | kein legaler Verkauf, keine Vereine |
Alle Angaben gelten für Erwachsene und können sich ändern. Maßgeblich sind die Gesetzestexte, Details unten.
Deutschland
Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen und bis zu drei Pflanzen anbauen. Seit dem 1. Juli 2024 sind nichtkommerzielle Anbauvereinigungen mit höchstens 500 Mitgliedern erlaubt. Ein freier Verkauf im Handel ist nicht vorgesehen. Politisch bleibt das Gesetz Gegenstand der Debatte, eine Änderung des KCanG ist nach unserem Stand nicht in Kraft getreten.
Eigenständig davon geregelt ist medizinisches Cannabis (MedCanG). Dort sind Änderungen im Gespräch, etwa bei Erstattung, Telemedizin und Versand. Das ist ein eigenes Thema und gehört nicht in diesen Überblick.
Niederlande
Der Verkauf im Coffeeshop ist offiziell weiter illegal, wird aber unter bestimmten Auflagen geduldet (Gedoogbeleid). Erwachsene ab 18 dürfen bis zu 5 Gramm pro Kauf erwerben. Seit 2024 läuft zudem ein Experiment zur kontrollierten Lieferkette in zehn Gemeinden, darunter Breda, Tilburg, Arnhem, Nijmegen, Almere, Groningen, Heerlen, Hellevoetsluis, Zaandam und Maastricht. Dort beziehen Coffeeshops ihre Ware von lizenzierten Anbauern. Die volle Versuchsphase begann am 7. April 2025. Erste Zwischenergebnisse (Zeitraum bis zum ersten Quartal 2026) wurden im September 2026 an das Parlament übermittelt: Anfängliche Probleme bei Angebot und Track-and-Trace sind laut Regierung behoben, Besucherzahlen und Konsum in den Coffeeshops sind gegenüber der Nullmessung unverändert. Die illegale Cannabis-Nachfrage spielt weiterhin eine Rolle. Wegen der kurzen Laufzeit (rund drei Monate) sind noch keine endgültigen Schlüsse möglich. Zwei weitere Zwischenmessungen und eine Gesamtevaluation folgen.
Tschechien
Seit dem 1. Januar 2026 sind Besitz und Eigenanbau für Erwachsene (ab 21) gesetzlich geregelt: bis zu 3 Pflanzen am Hauptwohnsitz, bis zu 100 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause und 25 Gramm in der Öffentlichkeit. Leicht höhere Mengen gelten als Ordnungswidrigkeit, deutlich größere Mengen bleiben strafbar. Einen legalen Verkauf gibt es nicht.
Malta
Malta hat als erstes EU-Land im Dezember 2021 den Besitz kleiner Mengen für Erwachsene erlaubt: bis zu 7 Gramm und bis zu 4 Pflanzen. Die Abgabe läuft über lizenzierte, nichtkommerzielle Vereine mit höchstens 500 Mitgliedern. Berichten zufolge verläuft der Aufbau schleppend. Touristen können den Vereinen nicht beitreten.
Luxemburg
Seit Juli 2023 ist der Anbau von bis zu vier Pflanzen pro Haushalt am Wohnort sowie der Konsum im privaten Raum erlaubt. Die Pflanzen dürfen nicht von außen sichtbar sein. Vereine oder einen legalen Verkauf gibt es nicht.



