Ein Jahr nach dem Königlichen Dekret erreicht Spaniens Rahmen für medizinisches Cannabis erste Patient:innen. Laut einem Bericht vom 21. Oktober 2026 gehen die ersten Lieferungen an rund 50 Krankenhäuser. Das klingt nach Durchbruch. Der Haken: Der Zugang ist enger als in fast jedem anderen großen EU-Land.
Was gesichert ist
Das Königliche Dekret wurde am 7. Oktober 2025 beschlossen und am 9. Oktober 2025 im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Es regelt Magistralrezepturen aus standardisierten Cannabiszubereitungen. Die spanische Arzneimittelbehörde AEMPS hat im Januar 2026 eine klinische Monografie veröffentlicht. Sie deckt vier Indikationen ab und nennt Tageshöchstmengen von 32,4 mg THC und 25 mg/kg CBD. CBD-dominante Rezepturen gelten als Standard.
Wer was darf
- Verschreiben: nur Fachärzt:innen im Krankenhaus, nicht die Hausarztpraxis.
- Wann: erst wenn zugelassene Arzneimittel nicht ausreichend wirken.
- Abgabe: nur in Krankenhausapotheken. Öffentliche Apotheken sind ausgeschlossen. Blüten und Handelsprodukte gehören nicht dazu.
Was das im EU-Vergleich bedeutet
In Deutschland können Ärzt:innen aller Fachrichtungen Cannabisblüten auf Privat- oder Kassenrezept verordnen, und Apotheken geben sie ab. Spanien wählt das Gegenteil: ein geschlossener Klinikkreislauf mit Verordnung, Herstellung, Abgabe und Nachsorge unter einem Dach. Das ist kontrollierter, aber auch ein deutlich kleinerer Kreis von Patient:innen. Interessenvertretungen schätzen rund 300.000 aktuelle Nutzer:innen in Spanien, nur ein kleiner Teil dürfte die Kriterien erfüllen.



