Hanftee: Der neue EU-Grenzwert trifft das Blatt, nicht die Tasse
02. November 2026•5 Min. Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2027 gilt in der EU erstmals ein THC-Höchstgehalt für Hanfblättertee: 40 Milligramm pro Kilogramm getrocknete Blätter. Handelsübliche Tees lagen in einer deutschen Untersuchung im Mittel beim Fünffachen. Das Kuriose: In die Tasse kommt davon fast nichts.
Was die Verordnung sagt
Die Verordnung (EU) 2026/1828 wurde am 28. Juli 2026 beschlossen, am 29. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 1. Januar 2027. Sie ergänzt die Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 um zwei Einträge:
- Hanfblätter für Aufgüsse mit Wasser: 40 mg/kg, gerechnet als Δ9-THC-Äquivalent.
- Trinkfertige Hanfblattaufgüsse: 0,02 mg/kg.
Der zweite Wert betrifft Getränke, die es fertig in der Flasche gibt. Der erste betrifft das, was im Regal steht: getrocknete Blätter, die man selbst aufgießt.
Wichtig für die Praxis ist die Rechenart. „Δ9-THC-Äquivalent“ heißt nicht nur Δ9-THC. Es ist die Summe aus Δ9-THC und 0,877 mal Δ9-THC-Säure (THCA). Im getrockneten Blatt liegt der Wirkstoff überwiegend als Säure vor. Wer nur den THC-Wert misst, unterschätzt, wie streng der Grenzwert ist.
Der Befund, der die Debatte bestimmt
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 2023 dreiundzwanzig handelsübliche Hanftees untersucht. Die Δ9-THC-Gehalte lagen zwischen 16 und 935 Milligramm pro Kilo, im Mittel bei 221. Der neue Grenzwert liegt bei 40.
Gleichzeitig hat dieselbe Untersuchung gemessen, wie viel davon beim Aufbrühen überhaupt ins Wasser geht: durchschnittlich 0,5 Prozent. THC ist fettlöslich, nicht wasserlöslich. Bei fünf Minuten Ziehzeit nach DIN-Protokoll bleibt der Rest im Blatt.
Die Forscher rechneten daraus eine Größenordnung vor: Um die akute Referenzdosis von 1 Mikrogramm THC pro Kilo Körpergewicht zu überschreiten, müsste eine Person mit 60 Kilo etwa 14 Liter Hanftee am Tag trinken. Beim Tee mit dem höchsten gemessenen Gehalt wären es allerdings schon 0,9 Liter.
Das ist der Kern des Streits. Ein strenger Wert für das Blatt bringt wenig zusätzlichen Gesundheitsschutz, wenn das Getränk bereits einen eigenen, sehr niedrigen Grenzwert hat. Der europäische Nutzhanfverband EIHA argumentiert genau so und fordert für getrocknete Blätter mindestens 400 Milligramm pro Kilo statt 40. Für erhitzte alkoholfreie Getränke hatte der Verband 0,08 mg/kg vorgeschlagen; durchgesetzt hat sich ein Wert, der viermal strenger ist.
Was jetzt mit der Ware im Regal passiert
Die Verordnung enthält eine Übergangsregel, und sie steht im Verordnungstext, nicht nur in einer Begründung: Lebensmittel, die vor dem 1. Januar 2027 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben. Eine Rückrufwelle zum Jahreswechsel ist nicht angelegt.
Zwei Feinheiten werden dabei oft überdehnt. Die Regel erlaubt, dass Ware in Verkehr bleibt. Sie erlaubt nicht, dass nach dem Stichtag weiter produziert und erstmals in Verkehr gebracht wird. Und sie knüpft an das rechtmäßige Inverkehrbringen vor dem Stichtag an, nicht an das Herstelldatum.
Bei den Herstellern zeigt sich die Wirkung schon. Der österreichische Anbieter Hanfland nimmt seinen „Puren Hanfgenuss“, der zu 100 Prozent aus Hanfblättern besteht, zum Jahresende aus dem Sortiment, ebenso zwei Mischungen mit einem Drittel Hanfblatt. Begründung des Unternehmens: Der Wert sei nach eigenem Wissensstand nicht einzuhalten, und für die Mischungen fehle die Zeit für neue Verpackungen. Die Ernährungswissenschaftlerin des Hauses sagt dazu offen, sie hätte sich mehr Vorlauf gewünscht.
Drei Sätze auf die Packung
Hanfblätter für den Wasseraufguss müssen ab 2027 drei Hinweise tragen, vorne und in vorgeschriebener Schriftgröße:
- Nur für Aufgüsse mit Wasser (Kräuterteezubereitung) zu verwenden.
- Darf nicht von Säuglingen und Kleinkindern verzehrt werden.
- Während des Ziehens dürfen keine fetthaltigen Zutaten wie Sahne oder Milch zugegeben werden.
Der dritte Hinweis folgt derselben Logik wie der niedrige Getränkewert. Fett löst THC deutlich besser als Wasser. Wer Milch in den Hanftee gibt, holt mehr Wirkstoff heraus – und genau das soll die Regel verhindern.
Was das für andere Hanfprodukte bedeutet
Hanfblättertee war bis 2023 eine Leerstelle im EU-Lebensmittelrecht. Die Kommission hatte bestätigt, dass Wasseraufgüsse aus Hanfblättern ohne blühende und fruchtende Spitzen kein neuartiges Lebensmittel sind und keine Novel-Food-Zulassung brauchen. Grenzwerte gab es aber nur für Samen: 3 Milligramm pro Kilo für Samen, Mehl und Protein, 7,5 Milligramm pro Kilo für Öl. Die Blätter waren nie erfasst.
Das ändert sich jetzt, und es hat einen Nebeneffekt: Die EU erkennt den Hanfblätteraufguss als traditionelles Lebensmittel an und regelt ihn gleichzeitig scharf. Für die Branche ist das beides.
Offene Fragen
- Wie streng kontrollieren die Mitgliedstaaten? Die Verordnung hebt strengere nationale Regeln nicht auf. Ein einheitlicher Binnenmarkt für Hanfblätter entsteht damit nicht automatisch.
- Wie gehen Labore mit der Äquivalent-Rechnung um? Werden THC und THCA getrennt bestimmt und nach der Formel verrechnet, oder bleibt es bei vereinfachten Messungen?
- Was passiert mit Mischungen, in denen Hanfblatt nur ein Drittel ausmacht? Die Kennzeichnungspflichten gelten, die Verkehrsfähigkeit hängt an der konkreten Charge.
- Und die politische Frage: Bleibt es bei 40 Milligramm, oder bewegt sich die Kommission, wenn die EIHA klagt?
Fakten und Einordnung: Die Grenzwerte, das Datum, die Rechenart und die Übergangsregel stehen in der Verordnung (EU) 2026/1828 und in der Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915. Die Gehalte in handelsüblichem Hanftee und die Übertragsrate stammen aus der BfR-Studie von 2023 (Food Additives & Contaminants: Part A). Die Forderung nach 400 Milligramm ist eine Position des Branchenverbands, keine geltende Regel. Dass der Grenzwert am Blatt und nicht an der Tasse ansetzt, ist eine Interpretation dieser Datenlage, keine Aussage der Behörden. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und enthält keine Gesundheits- oder Wirkaussage.
Quellen: Verordnung (EU) 2026/1828, EUR-Lex; BfR-Mitteilung 33/2023; Hanf Magazin zur Verordnung. Stand: 2. November 2026.