Am 21. Februar 2026 hat der CDU-Parteitag in Stuttgart einen Antrag der Frauen Union angenommen, der die schwarz-rote Bundesregierung dazu auffordert, das Konsumcannabisgesetz (KCanG) wieder aufzuheben. Besitz, Anbau und Vertrieb von Cannabis sollen demnach erneut unter Strafe gestellt werden. Klingt dramatisch – doch wie realistisch ist das Ganze wirklich?
Was genau wurde beschlossen?
Der Parteitag hat sich mit deutlicher Mehrheit hinter die Forderung gestellt, die Cannabis-Teillegalisierung vom April 2024 komplett rückgängig zu machen. Federführend war die Frauen-Union-Vorsitzende Nina Warken, unterstützt von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Das Argument: Jugendschutz und Gesundheitsschutz seien durch die Legalisierung gefährdet.
Doch ein Parteitagsbeschluss ist kein Gesetz. Und zwischen dem, was die CDU intern fordert, und dem, was politisch umsetzbar ist, liegt ein erheblicher Unterschied.
Warum eine Rücknahme extrem schwierig wird
1. Der Koalitionsvertrag bremst
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde keine Abschaffung des KCanG vereinbart – sondern eine "ergebnisoffene Evaluierung". Diese Evaluierung läuft bereits. Erst wenn deren Ergebnisse vorliegen, soll über Änderungen entschieden werden. Die SPD, die das Gesetz unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach maßgeblich mitgetragen hat, wird kaum zulassen, dass ihr eigenes Reformprojekt ohne Datengrundlage gekippt wird.
2. Die Evaluierung spricht eine andere Sprache
Der EKOCAN-Zwischenbericht vom Oktober 2025 zeigt: Es gibt keinen sprunghaften Anstieg des Cannabis-Konsums seit der Legalisierung. Der Gesamtkonsum ist laut Daten seit 2019 sogar rükläufig. Das entkräftet das Hauptargument der Gegner erheblich. Die nächste große Evaluation zur organisierten Kriminalität steht für April 2026 an – und auch hier erwarten Experten keine dramatischen Befunde.
3. Rechtliche Hürden
Eine vollständige Rücknahme der Legalisierung wäre juristisch hochkomplex. Cannabis Social Clubs, die legal gegründet und genehmigt wurden, könnten bei einem Verbot Entschädigungsansprüche geltend machen – eine Art Enteignungsproblematik. Das macht eine 180-Grad-Wende für den Gesetzgeber extrem unattraktiv.



